Gen-Milch bleibt Gen-Milch

Milch von Kühen, die gentechnisch manipulierten Futterpflanzen erhielten, darf weiter als bezeichnet werden. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte ein Urteil des Bundesgerichtshofes und wies damit eine Beschwerde der Molkerei zurück. Diese hatte mit einstweiligen Verfügungen und Gerichtsurteilen durch alle Instanzen versucht, die Verwendung des Begriffs Gen-Milch verbieten zu lassen. 2004 hatte die Umweltschutzorganisation in den Futtertrögen von Bauern, die Molkereien des Müller-Konzerns belieferten, gentechnisch manipulierte Sojabohnen nachgewiesen. In der darauf folgenden Kampagne kreierten die Umweltschützer für die Produkte der Molkerei die Bezeichnung Gen-Milch. Müller wehrte sich dagegen mit dem Argument, dass die Milch selbst keine gentechnisch eränderten Bestandteile enthalte. Bereits im März 2008 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Müller-Milchprodukte als Gen-Milch bezeichnen darf. Darüber beschwerte sich Müller beim Bundesverfassungsgericht. Dieses wies die Beschwerde ab „weil die Annahmevoraussetzungen nicht vorliegen, sie insbesondere keine Aussicht auf Erfolg hat.“ In ihrer Begründung verteidigten die Verfassungsrichter das Urteil des Bundesgerichtshofs. Der hatte argumentiert, dass die Müller-Molkereien nicht im gesamten Produktionsprozess auf gentechnische Verfahren verzichten und „somit die Kritik an ihrem Geschäftsgebaren nicht jeglicher zutreffender Tatsachengrundlage entbehrt.“ Außerdem habe immer deutlich gemacht, dass sich der Begriff Gen-Milch lediglich auf die Verwendung von gentechnisch veränderten Futtermitteln beziehe. Stephanie Töwe, Gentechnikexpertin von , forderte die Molkerei Müller auf, „an der Qualität ihrer Produkte zu arbeiten und auf den Einsatz von riskanten Gen-Pflanzen zu verzichten, anstatt kritischen Verbrauchern und Organisationen das Wort verbieten zu wollen.“ Mehr zum Thema

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