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Definition:
Mit Rohrohrzucker oder Dicksaft gesüßte Obst-Aufstriche. Gesetzliche Vorgaben gibt es für Fruchtaufstriche nicht. Mit mindestens 60 Prozent sind in der Regel deutlich mehr Früchte drin als in Konfitüre und Marmelade. Meist kommt noch Zitronensaft oder -säure mit hinein, als Geliermittel dient Apfelpektin.
Produkte:
Fruchtaufstriche sind eine Spezialität des Naturkost-Handels. Die Früchte dafür stammen aus kontrolliert-biologischem Anbau oder sind Wildfrüchte. Sie werden ohne Farb- und Konservierungsstoffe verarbeitet.
Tip:
Viel Frucht, wenig Zucker, deshalb halten Fruchtaufstriche nicht so lang. Nach dem Öffnen unbedingt im Kühlschrank aufbewahren.