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Definition:
Süßer Aufstrich aus zerkleinerten Früchten oder Fruchtmark, Zucker und Wasser. Es dürfen alle Obstsorten verarbeitet werden – bis auf Zitrusfrüchte. Süße Aufstriche daraus heißen nämlich offiziell Marmelade.Der Mindestgehalt an Zucker (inklusive dem fruchteigenen Zucker) muss 60 Prozent betragen. Erlaubt sind weißer Industriezucker und brauner Zucker, Glucose- und Fructosesirup, ebenso Honig und Zuckerersatzstoffe/Süßstoffe für Diätprodukte. Konfitüre extra hat etwas weniger Zucker, da mehr Frucht hinein muss: mindestens 45 Prozent.Alternative Süßungsmittel wie Agavensirup oder Apfeldicksaft sind für Konfitüre nicht zugelassen. Produkte damit müssen als Fruchtaufstrich vermarktet werden.
Konventionelle Produkte:
Mit konventionell angebautem Obst hergestellt. Das darf, wie das fertige Produkt, zur Haltbarkeit in Grenzen geschwefelt werden. Schwefeldioxid und Sulfite können bei empfindlichen Menschen Allergien und Unverträglichkeiten auslösen. In Konfitüre extra dürfen sie nicht enthalten sein. Gesetzlich erlaubt sind außerdem Speiseöle und -fette um zu verhindern, dass es beim Einkochen schäumt. Konfitüre darf mit dem Saft roter Rüben gefärbt werden.
Biologische Produkte:
Die Früchte stammen aus ökologischem Anbau. Manche Sorten werden nur mit Rohrzucker gekocht, andere enthalten noch Zitronensaftkonzentrat und das Geliermittel Pektin.Häufiger als Konfitüre gibt es im Naturkost-Handel Fruchtaufstrich, da er mehr Frucht und weniger Zucker enthält.