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Definition:
Süßer Brotaufstrich aus Zitrusfrüchten wie Orangen, Zitronen, Mandarinen oder Grapefruits. Der Anteil der fruchtigen Zutaten – zerkleinerter Früchte, Fruchtmark , Saft, wässriger Auszug – muss mindestens 20 Prozent betragen, auch Schalenstückchen und ätherische Öle der Zitrusfrüchte dürfen mit hinein.
Konventionelle Produkte:
Früchte aus konventionellem Obstanbau.
Biologische Produkte:
Mit Obst aus kontrolliert-biologischem Anbau. Früchte und Schalen werden mit Rohrzucker, Zitronensaft und dem Geliermittel Pektin eingekocht. In der Regel sind mindestens 45 Prozent Frucht drin.
Tip:
Marmelade dürfen sich Aufstriche mit anderen Fruchtsorten nennen, wenn sie – privat eingekocht – auf lokalen Märkten oder ab Hof an Endverbraucher verkauft werden.