Definition:
Zweifach vergorener, prickelnder Wein (Schaumwein) mit 10 bis 13 Prozent Alkohol und reichlich Kohlensäure.
Herstellung:
Die Trauben für Sektgrundweine werden häufig vor der allgemeinen Traubenlese geerntet, so dass sie noch eine feine, frische Säure aufweisen. Aus verschiedenen solcher Grundweine stellt der Kellermeister das Cuvée zusammen. Zu dieser Weinmischung kommen Hefe und Zucker (Fülldosage), für die zweite Gärung im Drucktank. Dabei bleibt das entstehende Kohlendioxid im Wein gelöst. Nach ein bis zwei Monaten Reife werden Hefe und Trübstoffe rausfiltriert. Rein dürfen nur noch Zucker (Versanddosage) und Most, für den Geschmack. Dann kommt der Sekt in Flaschen.Traditionell kann man die zweite Gärung auch direkt in der Flasche laufen lassen. Dabei ruht der Wein mindestens 90 Tage auf der Hefe. Das gibt noch feinere Perlen. Anschließend wird der Sekt etwa zwei Wochen „gerüttelt“, so dass sich die Hefe im Flaschenhals sammelt. Dieser wird vereist und der Sekt stehend geöffnet: Der Hefe-Eis-Propf schießt heraus. Häufig kommt der Schaumwein zum Enthefen aber auch vorübergehend in Tanks.
Sorten:
Winzersekt: Von deutschen Winzern selbst oder in deren Auftrag erzeugter Sekt, meist traditionell, in der Flasche gegoren. Mehr dazu gibt es hier : Winzersekt ( Schrot und Korn 11/2015 )Prosecco: Ein italienischer Sekt aus weißen Trauben der Sorte„Glera“, die aus bestimmten Lagen des Veneto kommen. Der Zusatz DOCG auf dem Etikett bedeutet: die Trauben sind handverlesen, die Erntemenge ist begrenzt. DOC-Wein ist etwas weniger streng reglementiert. Prosecco gibt es als Perlwein (Frizzante) und als Schaumwein (Spumante). Warenkunde Prosecco (Schrot & Korn 12/2011)Champagner: Auch diese Bezeichnung steht für eine geschützte Herkunft. Der edle französische Schaumwein darf überwiegend nur aus drei Rebsorten der Region Champagne in Flaschen gekeltert werden.Perlwein: Dieser halbschäumende Wein ist in der Regel nur einmal vergoren und enthält weniger Kohlensäure als Sekt. Billiger Sorten sind häufig ein Verschnitt mehrerer Weißweine, denen technische Kohlensäure zugesetzt wird (Imprägnier-Verfahren). Das muss dann auf der Flasche stehen.Alkoholfreier Sekt: Weiß- oder Roséwein, dem Alkohol entzogen und Kohlensäure zugesetzt wird. Ab einem Restalkoholgehalt von weniger als 0,5 Volumenprozent darf er sich „alkoholfrei“ nennen.Herb, Trocken, mild: Ob herb (brut), trocken oder mild, bestimmt der Restzuckergehalt, der nach der Gärung übrig bleibt. Er darf mit Saccharose (Rohrzucker) oder Traubenmost angehoben werden.
Konventionelle Produkte:
Trauben aus konventionellem Anbau. Fülldosage aus in Wein gelöstem Zucker. Bei der Kellerarbeit sind eine Reihe von Hilfs- und Zusatzstoffen zur Schönung, Klärung und Haltbarmachung erlaubt.
Biologische Produkte:
Trauben aus kontrolliert-biologischem Anbau. Als Fülldosage dient häufig kbA-Traubensaftkonzentrat. Insgesamt sind deutlich weniger Stoffe erlaubt, um den Sekt zu klären und seinen Geschmack und Geruch zu optimieren.
Tip:
Nicht jeder Sekt ist für Veganer geeignet. Denn zum Klären sind Eiklar, Kasein und Gelatine erlaubt. Also aufs Etikett schauen oder fragen.Bio-Sekt darf nicht mit chemisch hergestellter Sorbinsäure konserviert werden, wohl aber mit Schwefeldioxid, das auch von Natur aus im Wein ist. Für Menschen, die empfindlich auf Schwefel reagieren, gibt es im Bio-Laden vereinzelt auch Sekt ohne Schwefelzusatz.