Süßer Brotaufstrich. Laut Konfitüren-Verordnung eine streichfähige Zubereitung aus Äpfeln oder Birnen oder einer Mischung aus beidem. Ergänzt werden darf bei Apfelkraut 40 Prozent Zucker.
Süßungsmittel. Saft von Äpfeln, Birnen oder Trauben, der durch Wasserentzug eingedickt wird. Sein Zuckergehalt liegt bei 80 Prozent, mit einem hohen Anteil an Fruchtzucker.
Von Honigbienen aus Blütennektar oder Honigtau erzeugt, um sich zu ernähren. Als aromatischer Brotaufstrich und zum Süßen beliebt. Honig gibt es auch als naturbelassenen Scheiben- oder Wabenhonig.
Zucker aus Zuckerrohr, einer tropischen Graspflanze. Gibt es als mehrfach raffinierten, weißen Zucker, als einmal raffinierten Roh-Rohrzucker und als Vollrohrzucker.
Industriell gewonnener Zucker aus der Zuckerrübe, die vor allem in Europa, den USA und Kanada angebaut wird. Er besteht zu annähernd 100 Prozent aus Saccharose.Außer leeren Kalorien enthält der weiße Zucker keine lebenswichtigen Nährstoffe.
Eingedickter Saft aus gekochten Zuckerrüben. Der Zuckergehalt liegt bei knapp 70 Prozent, die Hälfte davon ist Saccharose, der Rest zu etwa gleichen Teilen Fruktose und Glukose.
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