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Definition:
Apfel- und Birnenkraut sind sirupähnliche, dunkle Brotaufstriche aus eingekochtem Apfel- und/oder Birnensaft. Sie dürfen mit Zucker gesüßt werden, bis zu 40 Prozent bei Apfelkraut, bis zu 30 Prozent bei Birnenkraut.
Produkte:
Obst aus konventionellem Anbau. Kann das Geliermittel Pektin enthalten. Manche Sorten sind zusätzlich mit Industriezucker gesüßt.
Biologische Produkte:
Obst aus kontrolliert-biologischem Anbau. Ungesüßt und ohne jegliche Zusatzstoffe eingekocht.
Tip:
Da Apfel- und Birnenkraut viel Zucker enthalten, sollten sie nur gelegentlich aufs Brot. Der Fruchtsirup eignet sich auch zum Backen und Würzen. Er schmeckt lecker zu Pfannkuchen, Kartoffelpuffern, Quarkspeise oder Milchreis.