Definition:
Unterscheidung in Kosmetik zur Haut-, Körper- und Haarpflege (Cremes, Gels, Shampoos, Lotionen, Peelings, Masken) und dekorative Kosmetik (Schminkutensilien). Produktlinien für Frauen und Männer.
Geschichte:
Etwa 8000 verschiedene Inhaltsstoffe werden EG-weit in Tiegel, Tuben und Pasten gerührt. Eine gesetzliche Kontrolle bei Kosmetik ist bislang nicht vorgeschrieben. Viele Hersteller deklarieren die Inhaltsstoffe freiwillig nach dem amerikanischen CTFA-System. Diese Kennzeichnung wird voraussichtlich ab Mitte 1997 für alle Kosmetikhersteller per Gesetz zur Pflicht. Die Auflistung enthält alle Inhaltsstoffe nach ihrer Konzentration. Die chemischen Bezeichnungen nach der CTFA-Liste geben keine Auskunft darüber, ob die Inhaltsstoffe aus natürlichem Vorkommen stammen oder durch chemische Synthese im Labor entstanden sind. Sie verrät auch nichts über eventuell allergieauslösende Wirkungen des Stoffes.Um chemische Komponenten auszuschließen, greifen viele Menschen zu Naturkosmetik. Mit dieser Bezeichnung dürfen sich allerdings auch Produkte schmücken, die nur einen verschwindend geringen Anteil an natürlichen Stoffen beinhalten. Eine gesetzliche Definition und damit einen Verbraucherschutz gibt es noch nicht.
Konventionelle Produkte:
Verwendung von synthetischen Stoffen, meist aus der Petrochemie sowie synthetischen Emulgatoren, Konservierungs- und Farbstoffen. Zum Teil Verarbeitung von tierischen Produkten. Tierversuche nicht ausgeschlossen.
Biologische Produkte:
Naturkosmetik aus Pflanzenrohstoffen. Bisher gibt es keinen einheitlichen Standard für Naturkosmetik, dem die Naturwarenhersteller folgen. Die Firmen entscheiden über die Rezeptur im Einzelnen. Prinzipiell einig sind sich die Hersteller in einigen wichtigen Punkten: Verwendet werden nur hochwertige Pflanzenrohstoffe, möglichst aus Bio-Anbau oder Wildbeständen. Überwiegend Verzicht auf synthetische Stoffe zum Beispiel bei Emulgatoren oder Konservierungsstoffen. Volldeklaration nach CTFA, zum Teil auch als Übersetzung ins Deutsche. Keine Tierversuche in den Naturkosmetikunternehmen.Bei der Umverpackung wird Wert auf recyclbare oder wiederverwertbare Materialien gelegt. Zum Teil auch Behältnisse, die im Naturkostladen wiederbefüllt werden können.
Tip:
Bei der Übersetzung der komplizierten CTFA-Liste hilft die Broschüre “Kosmetik von A-Z” von Dieter Wundram, Öko-Test-Verlag, Leserservice, 60447 Frankfurt. Dort werden 1900 Inhaltsstoffen unter die Lupe genommen.